Doppelkarte
Die Doppelkarte diente früher dazu ein neues Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden, oder aber auch ein Fahrzeug umzumelden. Das Verfahren ist aber durch die Einführung der Onlineanbindung für die Behörden, für die Versicherungen und auch für die Fahrzeughalter um ein vielfaches vereinfacht worden, und seitdem kommt die Doppelkarte immer seltener bis gar nicht mehr zum Einsatz. Bis zum Ende des Jahres 2002 bekam man die Doppelkarte, die eigentlich mit exaktem Namen Versicherungsbestätigungskarte heißt, bei seiner Versicherung nach der Anmeldung eines Fahrzeuges ausgestellt. Mit der Karte ging man dann zur Zulassungsstelle um sein Fahrzeug an- oder umzumelden; den einen Teil der Karte, deshalb auch Doppelkarte, gab die Zulassungsbehörde dann an die Versicherung weiter.
Der Ersatz für die Doppelkarte heißt elektronische Übermittlung
Seit Anfang des Jahres 2008 ist der technische Fortschritt soweit, dass die Übermittlung der Versicherungsdaten auf elektronischem Weg erfolgt. Die Versicherung teilt den Versicherungsnehmern eine siebenstellige Versicherungsnummer mit. Alleine diese Nummer genügt den Zulassungsstellen aus, um die Richtigkeit des bestehenden Versicherungsschutzes online zu prüfen. Die Versicherungen melden die vorläufige Versicherung dem Kraftfahrt Bundesamt, und die Zulassungsstellen können direkt dort auf die Daten zur Versicherung mit Eingabe der mitgeteilten Nummer zugreifen. Diese elektronische Übermittlung ist bereits von den meisten Zulassungsstellen umgesetzt worden, obwohl es vorläufig eine freiwillige Sache war.